Rauchwarnmelder – können Leben retten!
Rauchwarnmelder – oder umgangssprachlich schlicht Rauchmelder – gehören zu den automatischen Brandmeldern. Mit unterschiedlichen technischen Verfahren erkennen sie Rauchbildung und schlagen Alarm, um die in den Räumen befindlichen Personen zu wecken, frühzeitig zu warnen und so Leben zu retten. Sie sind vor allem für Wohnräume gedacht. Kombiniert mit einem Wärmemelder, erkennt das Gerät auch kleinere Brände mit wenig Rauchentwicklung.
Einzeln oder vernetzt
Die Rauchwarnmelder können einzeln betrieben oder miteinander vernetzt werden. Auch ein Anschluss an eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) ist möglich. Der Alarm erfolgt entsprechend ebenfalls an den Meldern selbst oder zentral. Möglich sind auch ein optischer Alarm oder eine Vibrationsmeldung. Nicht erlaubt ist es jedoch, Rauchwarnmelder auf eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 und VDE 0833-2 oder als Ersatz für eine in Sonderbauvorschriften oder Baugenehmigungsverfahren geforderte Brandmeldeanlage aufzuschalten.
„Anwender-Norm“ DIN 14676
Die Anwendungsnorm DIN 14676 ist die deutsche Norm für den Einbau, Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmelder in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung (daher auch Heimrauchmelder genannt). Zielgruppe dieser Norm sind die für Brandschutz zuständigen Behörden, am Bau beteiligte Personen, die Feuerwehren für ihre Beratungstätigkeit im vorbeugenden Brandschutz, die Hersteller von Rauchwarnmeldern, Dienstleistungserbringer der Immobilienwirtschaft, die Planer und Architekten, Wohnungs- und Hauseigentümer sowie die Wohnungsnutzer selbst.
Qualifikation zur Fachkraft für Rauchwarnmelder notwendig
Um sicher zu gehen, dass Ihre Rauchwarnmelder vorschriftsmäßig geplant, eingebaut und instandgehalten werden, wenden Sie sich nur an ausgewiesene Fachkräfte! Die Neufassung der DIN 14676 empfiehlt den Kompetenznachweis von Dienstleistern, die Rauchwarnmelder planen, einbauen und instandhalten. Gemäß Artikel 26 der EG-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG gilt: Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss ihre Kompetenz für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern nachweisen können. Dieser Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu erneuern.